Vermessungsbüro RINK
Ihr zuverlässiger Partner für professionelle
Vermessungsdienstleistungen.
Unsere Leistungen
Warum RINK?
Als erfahrene Vermessungsspezialisten bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Projekte. Egal, ob es um Grundstücksvermessung, Bauabsteckung, 3D-Laserscanning oder weitere Vermessungsleistungen geht – bei uns sind Sie in den besten Händen.
Unser engagiertes Team aus hochqualifizierten Vermessungsingenieuren steht Ihnen mit Fachkompetenz und modernster Technologie zur Seite. Wir setzen auf Präzision, Genauigkeit und Zuverlässigkeit, um Ihre Anforderungen zu erfüllen und Ihr Projekt zum Erfolg zu führen.
Warum Rink Vermessung?
- Langjährige Erfahrung und Fachwissen in der Branche
- Modernste Ausrüstung für höchste Präzision
- Individuelle Lösungen für jedes Projekt
- Zuverlässigkeit und termingerechte Umsetzung
Unsere zufriedenen Kunden sprechen für sich! Lesen Sie ihre Bewertungen und erfahren Sie mehr über erfolgreiche abgeschlossene Projekte.
Vertrauen Sie auf Rink Vermessung – Ihr Partner für exakte Vermessungslösungen.
Unsere Referenzen
Gleisvermessung
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Autobahn
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Drohnenbefliegung
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Karriere bei RINK
Vermessungs- techniker/-in (m/w/d)
Der Profi im Innen- und Außendienst.
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Vermessungs- ingenieur/-in (m/w/d)
Der Profi im Innen- und Außendienst
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Buchhalter/-in (m/w/d)
Alles rund um die Verwaltung
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich mein Grundstück/Haus vermessen?
Nach §7 NVermG sind die Grundstückseigentürmer und sonstige berechtigte Personen dazu verpflichtet das fertige Haus vermessen zu lassen und die jeweilige Objekteintragung zu veranlassen.
Was ist Vermessung?
Welche Informationen werden für einen Auftrag benötigt?
Ingenieurvermessung (Angebot)
• Anschrift des Kunden
• Anschrift des Bauvorhabens
=> zusätzlich Mailadresse + Telefonnummer
• Bezeichnung des Bauvorhabens
• Ausführungszeitraum ggf. Einhaltung von Terminen
• bis wann ist das Angebot gewünscht? (ist dies an eine Ausschreibung gekoppelt?)
Katastervermessung (Kostenschätzung)
• Anschrift des Kunden
=> ebenfalls wer ist Auftraggeber und wer ist Kostenträger?
• Anschrift des Bauvorhabens
• Herstellungskosten der Maßnahme
• Gemarkung | Flur | Flurstücknummer
=> wenn vorhanden
• eventuell der Bodenrichtwert
=> von Bedeutung bei Sonderungen und Zerlegungen